Mit 99 Feriengästen können Sie getrost einen mündlichen Vertrag abschließen - Sie einigen sich mit ihnen einvernehmlich und problemlos bei Meinungsverschiedenheiten.
Allerdings wird irgendwann der 100. Gast kommen und dieser wird Ihnen - ohne Mietvertrag und ohne Hausordnung - viel Zeit, viele Nerven und viel Geld kosten.
Inhalte eines Mietvertrages
- Name und Anschriften Mieter und Vermieter
- Anzahl der Personen (und ggf Hunde)
- Mietobjekt (Adresse Ferienwohnung / Ferienhaus)
- Mietdauer (Datum, Uhrzeit) - evtl. Schlüsselübergabe beschreiben
- Mietpreis (Übernachtungspreis, Endreinigung, Bettwäsche, Hundepauschale...)
Beachten Sie unbedingt die Preisangabenverordnung!
- Zahlungsbedingungen
(Anzahlung, Restzahlung - geben Sie stets ein genaues Datum "bis zum ..." an)
- Bankverbindung des Vermieters, Datum und Unterschrift Vermieter
sowie
- Hinweis auf Allgemeine Geschäftsbedingungen
oder
- Regelung bei Stornierung
- Pflichten des Mieters
- Hausordnung
Ab wann gilt eine Ferienwohnung/Zimmer gebucht?
Entgegen landläufiger Vermutungen ist eine Ferienwohnungsbuchung nicht erst verbindlich, sobald man den Mietvertrag unterschrieben hat oder eine Anzahlung überwiesen hat. Sobald man eine
Buchungsanfrage an einen Vermieter gestellt hat und dieser zusagt, ist die Wohnung bereits verbindlich gebucht.
Wer ab diesem Zeitpunkt doch wieder von der Buchung zurücktreten will, muss in jedem Fall Stornierungsgebühren zahlen. Wie hoch diese sind, hängt davon ab, wie frühzeitig vor der Reise
storniert wurde. 10 bis 20 Prozent des Reisepreises muss man jedoch als Verlust einplanen.
Um mit einem anderen Gerücht aufzuräumen: Die Buchung muss auch nicht schriftlich erfolgen, um verbindlich zu sein. Auch eine telefonische Buchung kann als solche geltend gemacht werden -
denn ein Beherbergungsvertrag ist nicht formgebunden, er kann also auch mündlich entstehen. Auch wenn Sie eine Wohnung "reservieren" und dann wieder absagen können Sie zu
Stornierungszahlungen herangezogen werden - schließlich hat der Vermieter die Wohnung für Sie freigehalten und kann durch Ihre Absage finanziellen Verlust erlitten haben.
Welche Betriebskosten sind bei Ferienimmobilen inklusive?
Alle pauschalen Nebenkosten einschließlich der Umsatzsteuer müssen laut Preisangabeverordnung bereits im End-Mietpreis der Ferienimmobilie mit enthalten sein. Dazu gehören:
Wasser, Heizung, Strom (inklusive Elektroheizungen), Gas, Waschmaschine, Nutzung von Pool, Sauna, Garage, Kamin, Fahrrädern, Grill usw., WLAN, Babybett / Kinderhochstuhl, Endreinigung
Tipp:
Allerdings ist auch eine Abrechnung nach Verbrauch z.B. bei den Heizkosten, Wasser, Strom, Gas zulässig – sofern der tatsächliche Verbrauch dank eigenem Zähler nachvollziehbar ist.
Quellen:
https://www.unterkunft.de/ratgeber/mieter/ab-wann-gilt-eine-ferienwohnung-als-gebucht
https://www.ferienwohnung-richtig-vermieten.de/mietvertrag-kostenloses-muster/
https://www.meine-ferienimmobilie.de/finanzen/kosten/nebenkostenrechner
https://www.erfolgreicher-vermieten.de/preisangabenverordnung-ferienwohnung/